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Minibagger-Anhänger werden oft zum Transport genutzt

Immer öfter greifen Heimwerker auf ihn zurück - den Minibagger. Anhänger sind das meistgenutzte Transportmittel für das Arbeitsgerät. Jedoch wird die Fahrt mit dem Gespann schnell zum Lotteriespiel.

Beim Transport des Minibaggers auf einem Anhänger müssen einige, grundlegende Dinge beachtet werden. Schnell erreicht man ein Ladungsgewicht von einer Tonne bei einem durchschnittlichen Minibagger. Anhänger können dieses Gewicht meist nur dann tragen, wenn sie mit einer sogenannten Tandemachse ausgerüstet sind. Ein Blick in die Fahrzeugpapiere schafft hier Klarheit und sollte selbstverständlich sein. Beim Zugfahrzeug muss man einerseits auf die zulässige Anhängelast achten, andererseits auf die Stützlast der Anhängerkupplung. Sie muss auf jeden Fall eingehalten werden, da sie die Lenkbarkeit des Autos merklich beeinflusst. Durch Verschieben des Baggers auf dem Anhänger kann die Stützlast variiert werden. Wird der Bagger weiter nach vorne geschoben, wird sie größer, steht er weiter hinten, verringert sich die Stützlast.

Steht der Minibagger fertig ausgerichtet auf dem Anhänger, geht es an die Ladungssicherung. Leider hört man allzu oft die Aussage: „Der ist so schwer, der kann gar nicht rutschen!“ Hierbei handelt es sich jedoch um einen lebensgefährlichen Irrtum. Schwere Gegenstände kommen beim Fahren genauso schnell ins Rutschen, wie leichte. Jedoch ist ihre Wirkung wesentlich dramatischer. Ein ungesicherter Minibagger kann sich bereits bei einer stärkeren Bremsung verselbstständigen und das gesamte Gespann zum Kippen bringen.

Man sollte deshalb immer mindestens vier starke Spanngurte benutzen, mit denen man den Bagger zu allen Seiten festzurrt. Noch besser geeignet sind dazu sogenannte Zurrketten. Sie werden an den, meist blau gekennzeichneten, Anschlagpunkten befestigt und diagonal zu den Ecken der Ladefläche geführt. Dort befinden sich in der Regel ebenfalls passende Befestigungshaken. Wichtig ist es jetzt, die Gurte bzw. Ketten so zu spannen, dass sie nicht mehr durchhängen. Dadurch werden schädliche, stoßförmige Belastungen der Sicherungsmittel vermieden.

Um das Gespann aus Zugfahrzeug und Minibagger-Anhänger zu bewegen, reicht heute der reguläre Pkw-Führerschein nicht mehr aus. Mindestens muss man im Besitz der Führerscheinklasse BE sein, um die entsprechenden Lasten auf der Straße bewegen zu dürfen.